Egal ob als Privatperson oder als Unternehmer. Sie erhalten auf Wunsch entweder per E-Mail oder Telefon eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Die kurze Ersteinschätzung (ca. 10 Min.) ersetzt jedoch keine kostenpflichtige Erstberatung.
Sie möchten direkt einen verbindlichen Erstberatungstermin für Ihr Anliegen vereinbaren?
Privatpersonen: 150,00 EUR zzgl. USt.
Unternehmer: 250,00 EUR zzgl. USt.
Unternehmer: Grundsätzlich werden wir für Sie auf der Basis einer Honorarvereinbarung mit festem im Voraus vereinbarten Stundensatz tätig.
Privatpersonen: Alternativ bieten wir auch eine Abrechnung nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an.
Nach vorheriger Vereinbarung bezahlen Sie fixe Beträge für bestimmte Leistungen bzw. Rechtsprodukte.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage, damit Ihre Kosten übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die meisten Rechtschutzversicherungen einen Selbstbehalt zwischen 150,00 EUR und 300,00 EUR pro Rechtsschutzfall haben.
Wir bieten die Möglichkeit an, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählt die Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Zudem informieren wir Sie, welche der Ihnen entstandenen Honorarkosten Sie steuerlich geltend machen können und welche Kosten bei einem Rechtsstreit gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sind.
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens.