1-Klick zur Anfrage:1-Klick zur kostenlosen Anfrage Ihres Falls:

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Unternehmen, die in Immobilien investieren, gewerbliche Mietverträge abschließen oder Fragen rund um Wohnungseigentum klären möchten. Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und nachhaltige Lösungen für Ihre Immobilienthemen zu finden.
Mit uns als Partner profitieren Sie von rechtlicher Sicherheit und professioneller Unterstützung für Ihre Immobilienprojekte. Unsere Arbeit hilft Ihnen, die oft komplexen rechtlichen Anforderungen im Immobilien-, Miet- und WEG-Recht zu bewältigen und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Ziele effizient umzusetzen.
Eine WEG entsteht, wenn eine Immobilie in Sondereigentum (einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) aufgeteilt wird. Alle Eigentümer bilden gemeinsam die WEG und treffen Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum in der Eigentümerversammlung.
Rechtswidrige Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung gerichtlich angefochten werden (§ 44 WEG). Ohne Anfechtung werden auch fehlerhafte Beschlüsse bestandskräftig. Wir prüfen, ob eine Anfechtung erfolgversprechend ist.
Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der WEG als Gemeinschaft. Die Kosten werden nach dem Gemeinschaftsordnung oder den gesetzlichen Vorgaben auf die Eigentümer verteilt. Bei Schäden durch einzelne Eigentümer oder Dritte können Schadensersatzansprüche bestehen.
Wählen Sie das Rechtsgebiet passend zu Ihrem Anliegen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und laden Sie Dokumente hoch.
Ersteinschätzung erhalten und mit Anwalt in Kontakt treten.
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens.