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Von der Unternehmensgründung über den Aufbau von Gesellschaftsstrukturen bis hin zu Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen – wir begleiten Sie rechtlich durch alle Phasen der Unternehmensentwicklung.
Gesellschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, die für Unternehmen von zentraler Bedeutung sind. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen individuelle und praxisorientierte Lösungen in folgenden Bereichen:
Wir stehen Ihnen in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung zur Seite, sodass Sie sich auf Ihre Geschäfte konzentrieren können, während wir Ihre rechtlichen Belange regeln.
Das hängt von Haftung, Kapital und Struktur ab. Die GmbH (Mindestkapital 25.000 EUR) eignet sich für viele KMU, die UG als haftungsbeschränkte Variante schon ab 1 EUR. Bei mehreren Gesellschaftern sind klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag entscheidend. Wir beraten Sie zu allen Rechtsformen und deren steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Gesellschafterstreitigkeiten können durch Mediation, außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Verfahren gelöst werden. Entscheidend ist oft der Gesellschaftsvertrag: Er regelt Stimmrechte, Quoren und Ausschlussklauseln. Ohne klare Regelungen kann ein Streit das Unternehmen lähmen. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu lösen oder präventiv vorzubeugen.
Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber für Sorgfaltspflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Er muss die Gesellschaft ordnungsgemäß führen, Steuern und Sozialabgaben abführen und bei drohender Insolvenz rechtzeitig handeln. Eine persönliche Haftung gegenüber Dritten ist in bestimmten Fällen möglich.
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