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Wir unterstützen Unternehmer und Unternehmen im Handelsrecht mit einer umfassenden, spezialisierten Beratung. Ob bei der Gestaltung von Verträgen, der Lösung von Streitigkeiten – wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Geschäftsinteressen zu wahren.
Das Handelsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsbereichen, die für den Geschäftserfolg entscheidend sind. Wir bieten Ihnen professionelle und praxisorientierte Lösungen in den wichtigsten Bereichen des Handelsrechts:
Ob es um die Vertragsgestaltung, die Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften oder die Lösung von Konflikten geht – unsere Beratung hilft Ihnen, Ihre unternehmerischen Ziele effizient und rechtssicher zu erreichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen dem Vertragspartner vor Vertragsschluss klar zugänglich gemacht werden. Im B2B-Bereich gelten weniger strenge Anforderungen als im B2C-Bereich, jedoch dürfen AGB auch im Unternehmensverkehr keine überraschenden oder unbilligen Klauseln enthalten (§§ 305 ff. BGB).
Kaufleute müssen Mängel an einer Kaufsache unverzüglich nach Entdeckung rügen (§ 377 HGB). Versäumen Sie die Rüge, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im B2B-Bereich ist daher eine schnelle Wareneingangsprüfung unerlässlich.
Handelsvertreter haben bei Vertragsende grundsätzlich Anspruch auf einen Ausgleich (§ 89b HGB), sofern der Unternehmer aus der Kundschaft erhebliche Vorteile zieht. Die Höhe ist auf eine Jahresprovision begrenzt. Klare vertragliche Regelungen zu Provisionen, Gebieten und Wettbewerbsverboten sind daher entscheidend.
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