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Nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene oft vor einer Vielzahl an Fragen und Herausforderungen. Die Regulierung eines Verkehrsunfalls kann sehr kompliziert und zeitaufwendig sein – von der Schadensermittlung bis zur Auseinandersetzung mit Versicherungen. Wir, die Kanzlei, sind Ihre erfahrenen Partner im Bereich der Verkehrsunfallregulierung und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, eine schnelle und faire Schadensregulierung zu erreichen.
Bei einem Verkehrsunfall sind viele unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen – von der Unfallursache über die genaue Schuldfrage bis hin zu Schäden an Fahrzeug und Gesundheit. Versicherungen agieren meist wirtschaftlich orientiert und versuchen, ihre Kosten möglichst gering zu halten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die Kniffe und Taktiken und sorgt dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen wirklich zusteht.
Nach einem Verkehrsunfall ist schnelle und zielgerichtete Hilfe wichtig. Wir beginnen mit einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihres Falles und einer Beratung zu Ihren Ansprüchen. Anschließend leiten wir alle notwendigen Schritte zur Beweissicherung, Gutachtenerstellung und Kommunikation mit Versicherungen ein. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie über den Stand der Regulierung informiert und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf (112), tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten aus und dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos. Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen.
Bei Personenschäden oder strittiger Haftungsfrage ist anwaltliche Vertretung dringend empfehlenswert. Die gegnerische Versicherung setzt erfahrene Sachbearbeiter ein, die Ihre Ansprüche minimieren wollen. Die Kosten Ihres Anwalts trägt bei voller Haftung des Unfallverursachers dessen Versicherung.
Ja, wenn Sie durch den Unfall eine Körperverletzung erlitten haben (§ 253 BGB). Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und Dauerschäden. Schmerzensgeld muss aktiv geltend gemacht werden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Handeln Sie trotzdem zeitnah, damit Beweise gesichert werden können.
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