julia ehmer
Ihr Partner im Arbeitsrecht

Spezialisiert auf Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag

Kündigungen und Aufhebungsverträge sind oft einschneidende Erlebnisse, die rechtliche Unterstützung erfordern, um unfaire Behandlungen zu vermeiden und bestmögliche Konditionen zu sichern. Die Kanzlei bietet Ihnen fundierte Beratung und engagierte Vertretung bei Fragen rund um den Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge. Ob Ihnen eine Kündigung droht, ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde oder Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren möchten – unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht sind für Sie da.

Warum eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht entscheidend ist?

Die rechtlichen Regelungen rund um den Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge sind komplex und oft schwer zu durchschauen. Als Arbeitnehmer sind Sie häufig mit schnellen Entscheidungen konfrontiert, die weitreichende Folgen haben können. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite profitieren Sie von einer objektiven Perspektive und rechtlicher Sicherheit, die Ihnen hilft, Ihre Position zu stärken und das beste Ergebnis zu erzielen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht:

  1. Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
    • Prüfung der Kündigung: Wir analysieren die Rechtmäßigkeit der Kündigung und klären, ob es sich um eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung handelt. Dabei achten wir auf Fehler im Kündigungsprozess, die zu einer unwirksamen Kündigung führen könnten.
    • Kündigungsschutzklage: Wenn eine Kündigung unrechtmäßig ist, unterstützen wir Sie bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Wiedereinstellung zu erwirken oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
    • Fristen beachten: Nach einer Kündigung bleibt oft wenig Zeit. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Rechte innerhalb der geltenden Fristen gesichert werden – insbesondere die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
  2. Beratung bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsregelungen
    • Aufhebungsvertrag prüfen: Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, prüfen wir diesen eingehend und klären Sie über die Vor- und Nachteile auf, damit Sie keine ungewollten Folgen tragen müssen.
    • Abfindung verhandeln: In vielen Fällen lässt sich eine angemessene Abfindung aushandeln, die Ihre Einkommenssicherheit über den Jobverlust hinaus gewährleistet. Wir verhandeln in Ihrem Namen die Höhe der Abfindung und mögliche weitere Leistungen.
    • Sozialrechtliche Auswirkungen: Ein Aufhebungsvertrag kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen beeinflussen. Wir beraten Sie über alle Auswirkungen, damit Sie keine Nachteile erleiden.
  3. Präventive Beratung und individuelle Vertragslösungen
    • Strategische Beratung bei drohender Kündigung: Wenn Sie mit einer möglichen Kündigung konfrontiert sind, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre Position im Unternehmen stärkt und Ihre Chancen auf eine faire Behandlung verbessert.
    • Anpassung von Aufhebungsverträgen: Wir helfen Ihnen, Vertragsinhalte gezielt zu optimieren und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt und für Klarheit über alle Rahmenbedingungen sorgt.
    • Individuelle Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz: Auch in weiteren arbeitsrechtlichen Fragen – von Mobbing bis hin zu Diskriminierung – stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Warum die Kanzlei EHMER für Sie die richtige Wahl ist:

  • Spezialisierte Expertise im Arbeitsrecht: Frau Rechtsanwältin Julia Ehmer ist im Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über fundierte Kenntnisse im Kündigungsschutz und in der Vertragsgestaltung.
  • Durchsetzung Ihrer Interessen: Wir setzen Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht entschlossen durch und arbeiten daran, für Sie die beste Lösung zu finden.
  • Individuelle und transparente Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihre Anliegen genau zu verstehen, und bieten Ihnen klare und verständliche Antworten auf alle Ihre Fragen.
  • Verhandlungskompetenz und Netzwerk: Durch langjährige Erfahrung in Verhandlungen mit Arbeitgebern und Unternehmen wissen wir, welche Argumente überzeugen und wie wir Ihre Rechte am besten vertreten.

Unser Vorgehen – Schritt für Schritt:

  1. Erstberatung und Fallanalyse: In einem ersten Gespräch besprechen wir Ihre individuelle Situation und prüfen die Faktenlage. Sie erfahren, welche Optionen Ihnen offenstehen und wie wir Ihnen helfen können.
  2. Strategieentwicklung und Verhandlung: Wir entwickeln eine passgenaue Strategie und setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung in Verbindung, um Ihre Interessen klar zu vertreten und zu verhandeln.
  3. Prozessvertretung (wenn nötig): Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder einer anderweitigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
  4. Laufende Beratung: Wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und beraten Sie über weitere Schritte, die für Sie relevant sein könnten.

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