Kein Arbeitsunfall bei Bedienung des Handys

Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Auffahrunfall, weil er in eine Parkbucht fuhr, um eine private SMS zu lesen, liegt kein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall ist er selbst Ursache für den Unfall. Die bloße Annahme, es könne sich bei der SMS um eine dienstliche Nachricht handeln, reicht für den Versicherungsschutz nicht aus – so das Sozialgericht Stuttgart (Quelle: SG Stuttgart, 20.01.2016, AZ: S 14 6296/14, PM des SG Stuttgart)

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