Arbeitnehmer können Schadensersatz geltend machen!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, individuelle Zielvorgaben rechtzeitig zu kommunizieren, wenn ein Teil des Arbeitsentgelts von diesen Zielen abhängt. Unterlässt der Arbeitgeber dies, kann er schadensersatzpflichtig sein. Dies ergibt sich aus dem Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24).
Rechtliche Grundlagen der Zielvorgabe
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Arbeitnehmer einen variablen Vergütungsbestandteil erhalten, der an das Erreichen bestimmter Ziele gebunden ist. Diese Zielvereinbarungen können sich auf Umsatzziele, Projekterfolge oder andere Leistungskennzahlen beziehen. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Ziele eindeutig festlegt und dem Arbeitnehmer frühzeitig mitteilt, sodass dieser eine realistische Chance hat, die Ziele zu erreichen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die Zielvorgaben für das Jahr 2019 erst mit erheblicher Verzögerung mitgeteilt. Dadurch war es dem betroffenen Arbeitnehmer nicht möglich, gezielt auf die Erreichung der Ziele hinzuarbeiten. Das BAG stellte klar, dass der Arbeitgeber durch die verspätete Mitteilung seiner arbeitsvertraglichen Pflicht nicht nachgekommen ist. Als Konsequenz wurde der Arbeitgeber zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, deren Vergütung von individuellen Zielen abhängt, sollten darauf achten, dass ihnen die relevanten Zielvorgaben rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Falls dies nicht geschieht, kann geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Im Zweifel sollten Betroffene juristischen Rat einholen, um ihre Rechte durchzusetzen.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie individuelle Zielvorgaben rechtzeitig definieren und an ihre Mitarbeiter kommunizieren. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt es sich:
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Klare Fristen für die Festlegung und Mitteilung von Zielvorgaben einzuhalten.
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Schriftliche Dokumentationen der Zielvereinbarungen zu führen.
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Arbeitnehmer über ihre individuellen Ziele transparent und nachvollziehbar zu informieren.
Fazit
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Arbeitnehmern mit leistungsabhängiger Vergütung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Zielvorgaben rechtzeitig kommuniziert werden, da sie andernfalls schadensersatzpflichtig werden können. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
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