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Rechtsanwältin Julia Ehmer: Beratung zur Scheidungsfolgenvereinbarung in München

Scheidungsfolgenvereinbarung: Einigung schaffen, die trägt.

Wer bleibt im Haus? Wer zahlt welchen Unterhalt? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wenn Sie diese Fragen gemeinsam beantworten möchten, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung Klarheit schaffen und lange gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

  • Unterhalt, Vermögen und Immobilie verbindlich regeln
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermeiden
  • Formerfordernisse rechtssicher einhalten
  • Entwürfe vor der Unterschrift prüfen lassen
  • Persönliche Beratung in München und bundesweit
  • 15 Jahre anwaltliche Erfahrung
  • Klare Strategie
  • Persönliche Begleitung
  • München & bundesweit

Was eine Scheidungsfolgenvereinbarung leisten kann

Die Scheidung selbst spricht das Familiengericht aus. Über viele ihrer Folgen können Ehegatten aber in weitem Umfang selbst entscheiden.

Eine gute Vereinbarung geht über eine bloße Einigung hinaus: Sie ist eindeutig formuliert, berücksichtigt die wirtschaftlichen Zusammenhänge und wahrt die erforderliche Form.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten zur einvernehmlichen Scheidung und zur Scheidung mit Immobilie oder Vermögen.

Ihre Vorteile

  • Sie entscheiden selbst, statt die Entscheidung dem Gericht zu überlassen.
  • Streitige Folgesachen können entfallen und damit Zeit und Kosten sparen.
  • Sie erhalten früh Planungssicherheit für Ihre wirtschaftliche Zukunft.
  • Auch individuelle Lösungen sind möglich, die ein Gericht so nicht treffen würde.
  • Weniger Streit entlastet auch gemeinsame Kinder.

Was kann geregelt werden?

Die Vereinbarung kann einzelne Punkte oder alle offenen Fragen umfassen, zum Beispiel:

Zugewinnausgleich

Ob und in welcher Höhe ein Ausgleich gezahlt wird und wann er fällig ist.

Immobilie

Übernahme, Verkauf oder Auszahlung sowie die Regelung bestehender Darlehen.

Ehegattenunterhalt

Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, soweit sie rechtlich zulässig sind.

Kindesunterhalt

Klare Beträge und Zahlungsmodalitäten. Auf künftigen Kindesunterhalt kann jedoch nicht verzichtet werden.

Versorgungsausgleich

Vereinbarungen über Renten- und Versorgungsanrechte, soweit sie einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Hausrat & Ehewohnung

Wer welche Gegenstände erhält und wer künftig wo wohnt.

Konten & Verbindlichkeiten

Die Aufteilung gemeinsamer Konten und Schulden sowie die Freistellung im Innenverhältnis.

Sorge & Umgang

Gemeinsame Absprachen über Betreuung und Umgang, ausgerichtet am Wohl der Kinder.

Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen, wenn …

  • Sie auf Ansprüche verzichten sollen, deren Wert Sie nicht kennen.
  • Ihnen Informationen über Einkommen oder Vermögen fehlen.
  • Sie einen Entwurf des anderen Ehepartners erhalten haben.
  • eine Immobilie übertragen oder verkauft werden soll.
  • Darlehen gemeinsam aufgenommen wurden.
  • Ihr Ehepartner ein Unternehmen oder eine Beteiligung besitzt.

Wer unterschreibt, ohne die Tragweite zu kennen, kann Ansprüche verlieren, die sich später nur schwer oder gar nicht mehr geltend machen lassen.

Entwurf prüfen lassen

So kommen Sie zu Ihrer Vereinbarung

  1. 1

    Ausgangslage klären

    Wir besprechen Ihre Ziele und welche Fragen bereits einig oder noch offen sind.

  2. 2

    Ansprüche einordnen

    Wir prüfen auf Grundlage der Unterlagen, welche Rechte bestehen und was eine Regelung wirtschaftlich für Sie bedeutet.

  3. 3

    Vereinbarung ausarbeiten

    Wir erstellen oder prüfen den Entwurf und führen auf Wunsch die Abstimmung mit der Gegenseite.

  4. 4

    Wirksam abschließen

    Soweit erforderlich, begleiten wir die notarielle Beurkundung oder die gerichtliche Protokollierung.

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Rechtsanwältin Julia Ehmer

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Julia Ehmer

Seit 15 Jahren anwaltlich tätig.

Eine Einigung ist nur dann gut, wenn Sie auch in einigen Jahren noch mit ihr leben können. Deshalb prüfe ich mit Ihnen nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern auch, was die Regelung wirtschaftlich für Sie bedeutet.

Persönlich in München und digital bundesweit.

Mehr über die Kanzlei →

Häufige Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Das ist ein Vertrag, in dem Ehegatten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung und Scheidung regeln. Der Inhalt richtet sich nach ihrer konkreten Situation.

Das hängt vom Inhalt ab. Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Scheidung und die Übertragung von Immobilien unterliegen besonderen Formvorschriften. Teilweise genügt stattdessen eine gerichtliche Protokollierung.

Sie kann bereits während der Trennung vor Einreichung des Scheidungsantrags oder im laufenden Verfahren geschlossen werden. Eine frühe Klärung schafft regelmäßig mehr Planungssicherheit.

Das kann sein, wenn dadurch streitige Folgesachen entfallen. Die Dauer hängt aber auch vom Gericht und dem Versorgungsausgleich ab. Eine bestimmte Verfahrensdauer kann deshalb nicht zugesagt werden.

Das hängt von der Unterhaltsart ab. Auf künftigen Kindesunterhalt und künftigen Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Beim nachehelichen Unterhalt besteht mehr Gestaltungsspielraum, jedoch nicht unbegrenzt.

Ja, das ist möglich, zum Beispiel wenn die erforderliche Form nicht eingehalten wurde oder ein Ehegatte unangemessen benachteiligt wird. Auch deshalb sollten Entwürfe vor der Unterschrift geprüft werden.

Nein. Eine Rechtsanwältin darf bei widerstreitenden Interessen nicht beide Seiten vertreten. Das Mandat besteht nur zu dem Ehegatten, der die Beauftragung erteilt. Der andere Ehegatte kann sich unabhängig beraten lassen.

Die Kosten hängen unter anderem vom Inhalt, vom Wert der geregelten Ansprüche und einer eventuell erforderlichen Beurkundung ab. Wir informieren Sie vor der Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten.

Lassen Sie uns Ihre Vereinbarung besprechen.

Persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Julia Ehmer und Team.

München | bundesweite Beratung | Videoberatung möglich

Die Anfrage stellt noch keine Mandatsannahme dar. Eine Vertretung kommt erst nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision und ausdrücklicher Mandatsbestätigung zustande.

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