1-Klick zur Anfrage:

Rechtsanwältin Julia Ehmer: Beratung bei Scheidung mit Immobilie oder Vermögen in München

Scheidung mit Immobilie oder Vermögen? Jetzt rechtlich Klarheit schaffen.

Eine Trennung verändert nicht nur das persönliche Leben. Wenn eine gemeinsame Immobilie, Vermögen, hohe Einkommen oder ein Unternehmen betroffen sind, können Entscheidungen in der frühen Trennungsphase erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Lassen Sie deshalb frühzeitig prüfen, welche Ansprüche bestehen, welche Risiken drohen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

  • Vermögen und Zugewinnausgleich prüfen
  • Gemeinsame Immobilie rechtlich und wirtschaftlich einordnen
  • Trennungs- und nachehelichen Unterhalt klären
  • Versorgungsausgleich berücksichtigen
  • Scheidungsfolgen strategisch verhandeln
  • Persönliche Beratung in München und bundesweit
Scheidung jetzt prüfen lassen

Je früher die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung geklärt werden, desto größer sind regelmäßig die Gestaltungsmöglichkeiten.

  • 15 Jahre anwaltliche Erfahrung
  • Klare Strategie
  • Persönliche Begleitung
  • München & bundesweit

Bei einer Scheidung geht es oft um weit mehr als die Scheidung selbst

Die eigentliche Scheidung ist häufig nur ein Teil der rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Wer behält die Immobilie? Wer trägt das Darlehen? Wie wird vorhandenes Vermögen berücksichtigt? Bestehen Unterhaltsansprüche? Wie wird ein Unternehmen bewertet? Und was passiert mit Altersvorsorge, Depots oder während der Ehe aufgebautem Vermögen?

Gerade bei größeren Vermögenswerten sollten diese Fragen nicht isoliert betrachtet werden.

Ziel ist eine Gesamtstrategie, die Ihre wirtschaftliche Situation vor, während und nach der Scheidung berücksichtigt.

Was Sie jetzt vermeiden sollten

  • Vermögenswerte vorschnell übertragen oder auf Ansprüche verzichten.
  • Vereinbarungen über Haus, Geld oder Unterhalt ungeprüft unterschreiben.
  • Sich allein auf mündliche Absprachen verlassen.
  • Die gemeinsame Immobilie isoliert von Zugewinn und Finanzierung betrachten.
  • Finanzielle Entscheidungen treffen, bevor die Gesamtvermögenssituation geklärt ist.
  • Wichtige Unterlagen und Informationen über Vermögenswerte erst spät zusammentragen.
Persönliche Ersteinschätzung anfragen

Was muss bei Ihrer Scheidung geklärt werden?

Immobilie

Was geschieht mit Haus oder Wohnung?

Wir prüfen Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und mögliche Lösungswege, etwa Übernahme durch einen Ehegatten, Verkauf oder eine einvernehmliche wirtschaftliche Regelung.

Vermögen & Zugewinnausgleich

Was wurde während der Ehe aufgebaut?

Wir strukturieren Anfangs- und Endvermögen und prüfen mögliche Zugewinnausgleichsansprüche. Dabei können unter anderem Immobilien, Konten, Depots, Unternehmensbeteiligungen sowie Schenkungen und Erbschaften relevant werden.

Unterhalt

Wer muss wie viel zahlen?

Wir prüfen mögliche Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und gegebenenfalls Kindesunterhalt sowie die zugrunde liegenden Einkommensverhältnisse.

Unternehmen & Beteiligungen

Was passiert, wenn ein Unternehmen zur Vermögensstruktur gehört?

Unternehmensbeteiligungen können für den Zugewinnausgleich erhebliche Bedeutung haben. Entscheidend sind unter anderem Beteiligungsverhältnisse, Bewertungsfragen und die konkrete güterrechtliche Situation.

Altersvorsorge

Was geschieht mit Renten und Versorgungsanrechten?

Im Scheidungsverfahren wird grundsätzlich auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Wir prüfen, welche Versorgungsanrechte betroffen sind und ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Nicht jede wirtschaftliche Frage muss vor Gericht entschieden werden.

Ist eine Einigung möglich, können zentrale Scheidungsfolgen vertraglich geregelt werden. Das kann Konflikte reduzieren, Planungssicherheit schaffen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Besonders wichtig ist eine frühe Beratung, wenn …

  • Sie gemeinsam eine Immobilie besitzen.
  • hohe Darlehensverbindlichkeiten bestehen.
  • einer von Ihnen deutlich mehr verdient.
  • größeres Vermögen vorhanden ist.
  • Aktien, Depots oder andere Kapitalanlagen bestehen.
  • einer von Ihnen Unternehmer oder Gesellschafter ist.
  • während der Ehe Schenkungen oder Erbschaften erfolgt sind.
  • Vermögenswerte im Ausland bestehen.
  • Sie den Überblick über das Vermögen Ihres Ehepartners nicht haben.
  • über Unterhalt bereits Streit besteht.
  • Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen möchten.
  • Sie befürchten, dass Vermögenswerte verschoben oder nicht vollständig offengelegt werden.
Meine Situation prüfen lassen

Scheidung mit gemeinsamer Immobilie

Eine gemeinsame Immobilie gehört regelmäßig zu den wirtschaftlich wichtigsten Punkten einer Trennung.

Dabei geht es nicht nur um die Frage: „Wer bekommt das Haus?“

Vielmehr müssen mehrere Ebenen voneinander getrennt betrachtet werden: Eigentum, Darlehensverbindlichkeiten, Nutzung der Immobilie, laufende Kosten, mögliche Ausgleichsansprüche und die Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.

Mögliche Lösungen können sein:

  • Übernahme der Immobilie durch einen Ehegatten
  • Auszahlung des anderen Ehegatten
  • gemeinsamer Verkauf
  • vorübergehende gemeinsame Eigentümerstellung
  • Regelung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrer konkreten Vermögens- und Finanzierungssituation ab.

Immobiliensituation besprechen

Zugewinnausgleich: Entscheidend ist nicht nur, wem etwas gehört

Leben Ehegatten ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei Beendigung des Güterstands grundsätzlich verglichen, welchen Zugewinn beide Ehegatten während der Ehe erzielt haben.

Das bedeutet nicht, dass während der Ehe automatisch alles gemeinsames Eigentum geworden ist.

Für die Berechnung können jedoch erhebliche Werte relevant werden, beispielsweise: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenspositionen.

Auch Verbindlichkeiten sowie bestimmte Schenkungen und Erbschaften können für die Berechnung von Bedeutung sein.

Gerade bei größeren Vermögen ist deshalb eine strukturierte Vermögensaufstellung entscheidend.

So läuft die Unterstützung ab

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Sie schildern uns kurz Ihre Situation und übermitteln die wichtigsten Informationen zu Ehe, Trennung, Immobilie, Einkommen und Vermögen.

  2. 2

    Interessenkollision prüfen

    Wir prüfen zunächst, ob eine Vertretung rechtlich möglich ist.

  3. 3

    Situation strukturieren

    Im persönlichen Beratungsgespräch erfassen wir Ihre Ausgangssituation: Was gehört wem? Welche Verbindlichkeiten bestehen? Welche Einkommen und Vermögenswerte sind vorhanden? Gibt es Kinder? Welche Ziele haben Sie?

  4. 4

    Strategie entwickeln

    Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Themen kurzfristig geregelt werden sollten und welche Ansprüche oder Risiken genauer geprüft werden müssen.

  5. 5

    Interessen vertreten

    Bei Mandatsübernahme übernehmen wir die Kommunikation mit der Gegenseite und vertreten Sie, soweit erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.

Erstgespräch anfragen

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Soweit vorhanden:

  • Heiratsurkunde
  • Ehevertrag oder frühere Vereinbarungen
  • Unterlagen zur Immobilie
  • Darlehensverträge
  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Steuerbescheide
  • Konto- und Depotübersichten
  • Informationen zu Unternehmensbeteiligungen
  • Unterlagen zu Schenkungen und Erbschaften
  • Unterlagen zur Altersvorsorge
  • bereits geführte Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder dessen anwaltlicher Vertretung

Sie haben noch nicht alle Unterlagen?

Das ist kein Grund, die erste Beratung aufzuschieben. Zunächst geht es darum, Ihre Situation zu strukturieren und festzustellen, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.

Rechtsanwältin Julia Ehmer

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Julia Ehmer

Seit 15 Jahren anwaltlich tätig.

Ich berate Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung mit besonderem Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.

Gerade wenn Immobilien, Vermögen, unterschiedliche Einkommen oder unternehmerische Beteiligungen betroffen sind, reicht es nicht, nur den Scheidungsantrag im Blick zu haben.

Mein Ansatz ist deshalb:

Erst die wirtschaftliche Gesamtsituation verstehen, dann die rechtliche Strategie festlegen.

Wo eine vernünftige Einigung möglich ist, soll sie genutzt werden. Wo Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent durchgesetzt werden müssen, vertrete ich diese entsprechend.

Persönlich in München und digital bundesweit.

Häufige Fragen zur Scheidung

Grundsätzlich setzt die Scheidung voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Regelmäßig wird dies nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Nein. Gerade die wirtschaftlich wichtigen Entscheidungen fallen häufig bereits während der Trennungsphase. Fragen zu Unterhalt, Immobilie, Vermögen und Finanzierung können deshalb deutlich früher relevant werden.

Dafür gibt es keine automatische Standardlösung. Entscheidend sind insbesondere Eigentum, Finanzierung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die gewünschte zukünftige Nutzung. Möglich sind beispielsweise Verkauf oder Übernahme durch einen Ehegatten.

Nein. Die Zugewinngemeinschaft führt nicht automatisch dazu, dass während der Ehe sämtliches Vermögen beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört. Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich müssen voneinander unterschieden werden.

Das Eigentum bleibt grundsätzlich beim jeweiligen Eigentümer. Die Wertentwicklung einer Immobilie kann jedoch für den Zugewinnausgleich relevant werden.

Erbschaften werden im Zugewinnausgleich grundsätzlich privilegiert behandelt. Wertentwicklungen und die konkrete Vermögensentwicklung können allerdings eine gesonderte Prüfung erforderlich machen.

Im Zusammenhang mit Zugewinn und Unterhalt bestehen gesetzliche Auskunftsansprüche. Welche Auskünfte konkret verlangt werden können, hängt vom jeweiligen Anspruch ab.

Grundsätzlich können Scheidung und vermögensrechtliche Auseinandersetzung voneinander zu unterscheiden sein. Ob eine Folgesache im Scheidungsverbund geklärt werden sollte, muss strategisch im Einzelfall entschieden werden.

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es unter bestimmten Voraussetzungen genügen, dass nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte wird dadurch jedoch nicht anwaltlich beraten oder vertreten.

Das hängt unter anderem vom Versorgungsausgleich, der Auskunftserteilung und davon ab, ob weitere Folgesachen streitig geführt werden. Eine pauschale Dauer lässt sich deshalb nicht seriös angeben.

Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert. Einkommen, Vermögen und zusätzliche Folgesachen können dabei eine Rolle spielen. Vor einer weitergehenden Beauftragung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Eine gute Scheidung beginnt mit einer klaren Strategie.

Bei einer Trennung müssen persönliche und wirtschaftliche Entscheidungen gleichzeitig getroffen werden.

Sie müssen diese Entscheidungen nicht treffen, bevor Sie wissen, welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind.

Lassen Sie uns zunächst Ihre Situation strukturieren:

Was steht wirtschaftlich auf dem Spiel?
Welche Ansprüche bestehen?
Welche Risiken müssen vermieden werden?
Und welche Lösung soll am Ende erreicht werden?

Lassen Sie Ihre Situation jetzt prüfen.

Persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Julia Ehmer und Team.

München | bundesweite Beratung | Videoberatung möglich

Die Anfrage stellt noch keine Mandatsannahme dar. Eine Vertretung kommt erst nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision und ausdrücklicher Mandatsbestätigung zustande.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Hier können Sie uns eine Nachricht senden oder uns direkt anrufen. Wir sind für Kritik, Anregungen und Fragen offen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Telefon
Telefon+49 (0)89 69 32 9772
Mobil
Mobil+49 1512 5869353
WhatsApp
WhatsApp+49 1512 5869353
E-Mail
E-Mailsekretariat@kanzleiehmer.de
Video-Anruf möglich
Video-Anruf möglichOnline-Beratung
Bürozeiten
BürozeitenMo-Fr: 08:30-14:30 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen