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Eine Trennung verändert nicht nur das persönliche Leben. Wenn eine gemeinsame Immobilie, Vermögen, hohe Einkommen oder ein Unternehmen betroffen sind, können Entscheidungen in der frühen Trennungsphase erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Lassen Sie deshalb frühzeitig prüfen, welche Ansprüche bestehen, welche Risiken drohen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Je früher die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung geklärt werden, desto größer sind regelmäßig die Gestaltungsmöglichkeiten.
Die eigentliche Scheidung ist häufig nur ein Teil der rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.
Wer behält die Immobilie? Wer trägt das Darlehen? Wie wird vorhandenes Vermögen berücksichtigt? Bestehen Unterhaltsansprüche? Wie wird ein Unternehmen bewertet? Und was passiert mit Altersvorsorge, Depots oder während der Ehe aufgebautem Vermögen?
Gerade bei größeren Vermögenswerten sollten diese Fragen nicht isoliert betrachtet werden.
Ziel ist eine Gesamtstrategie, die Ihre wirtschaftliche Situation vor, während und nach der Scheidung berücksichtigt.
Was geschieht mit Haus oder Wohnung?
Wir prüfen Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und mögliche Lösungswege, etwa Übernahme durch einen Ehegatten, Verkauf oder eine einvernehmliche wirtschaftliche Regelung.
Was wurde während der Ehe aufgebaut?
Wir strukturieren Anfangs- und Endvermögen und prüfen mögliche Zugewinnausgleichsansprüche. Dabei können unter anderem Immobilien, Konten, Depots, Unternehmensbeteiligungen sowie Schenkungen und Erbschaften relevant werden.
Wer muss wie viel zahlen?
Wir prüfen mögliche Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und gegebenenfalls Kindesunterhalt sowie die zugrunde liegenden Einkommensverhältnisse.
Was passiert, wenn ein Unternehmen zur Vermögensstruktur gehört?
Unternehmensbeteiligungen können für den Zugewinnausgleich erhebliche Bedeutung haben. Entscheidend sind unter anderem Beteiligungsverhältnisse, Bewertungsfragen und die konkrete güterrechtliche Situation.
Was geschieht mit Renten und Versorgungsanrechten?
Im Scheidungsverfahren wird grundsätzlich auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Wir prüfen, welche Versorgungsanrechte betroffen sind und ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Nicht jede wirtschaftliche Frage muss vor Gericht entschieden werden.
Ist eine Einigung möglich, können zentrale Scheidungsfolgen vertraglich geregelt werden. Das kann Konflikte reduzieren, Planungssicherheit schaffen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Eine gemeinsame Immobilie gehört regelmäßig zu den wirtschaftlich wichtigsten Punkten einer Trennung.
Dabei geht es nicht nur um die Frage: „Wer bekommt das Haus?“
Vielmehr müssen mehrere Ebenen voneinander getrennt betrachtet werden: Eigentum, Darlehensverbindlichkeiten, Nutzung der Immobilie, laufende Kosten, mögliche Ausgleichsansprüche und die Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrer konkreten Vermögens- und Finanzierungssituation ab.
Immobiliensituation besprechenLeben Ehegatten ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei Beendigung des Güterstands grundsätzlich verglichen, welchen Zugewinn beide Ehegatten während der Ehe erzielt haben.
Das bedeutet nicht, dass während der Ehe automatisch alles gemeinsames Eigentum geworden ist.
Für die Berechnung können jedoch erhebliche Werte relevant werden, beispielsweise: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenspositionen.
Auch Verbindlichkeiten sowie bestimmte Schenkungen und Erbschaften können für die Berechnung von Bedeutung sein.
Gerade bei größeren Vermögen ist deshalb eine strukturierte Vermögensaufstellung entscheidend.
Sie schildern uns kurz Ihre Situation und übermitteln die wichtigsten Informationen zu Ehe, Trennung, Immobilie, Einkommen und Vermögen.
Wir prüfen zunächst, ob eine Vertretung rechtlich möglich ist.
Im persönlichen Beratungsgespräch erfassen wir Ihre Ausgangssituation: Was gehört wem? Welche Verbindlichkeiten bestehen? Welche Einkommen und Vermögenswerte sind vorhanden? Gibt es Kinder? Welche Ziele haben Sie?
Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Themen kurzfristig geregelt werden sollten und welche Ansprüche oder Risiken genauer geprüft werden müssen.
Bei Mandatsübernahme übernehmen wir die Kommunikation mit der Gegenseite und vertreten Sie, soweit erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.
Soweit vorhanden:
Sie haben noch nicht alle Unterlagen?
Das ist kein Grund, die erste Beratung aufzuschieben. Zunächst geht es darum, Ihre Situation zu strukturieren und festzustellen, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.

Seit 15 Jahren anwaltlich tätig.
Ich berate Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung mit besonderem Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.
Gerade wenn Immobilien, Vermögen, unterschiedliche Einkommen oder unternehmerische Beteiligungen betroffen sind, reicht es nicht, nur den Scheidungsantrag im Blick zu haben.
Mein Ansatz ist deshalb:
Erst die wirtschaftliche Gesamtsituation verstehen, dann die rechtliche Strategie festlegen.
Wo eine vernünftige Einigung möglich ist, soll sie genutzt werden. Wo Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent durchgesetzt werden müssen, vertrete ich diese entsprechend.
Persönlich in München und digital bundesweit.
Grundsätzlich setzt die Scheidung voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Regelmäßig wird dies nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Nein. Gerade die wirtschaftlich wichtigen Entscheidungen fallen häufig bereits während der Trennungsphase. Fragen zu Unterhalt, Immobilie, Vermögen und Finanzierung können deshalb deutlich früher relevant werden.
Dafür gibt es keine automatische Standardlösung. Entscheidend sind insbesondere Eigentum, Finanzierung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die gewünschte zukünftige Nutzung. Möglich sind beispielsweise Verkauf oder Übernahme durch einen Ehegatten.
Nein. Die Zugewinngemeinschaft führt nicht automatisch dazu, dass während der Ehe sämtliches Vermögen beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört. Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich müssen voneinander unterschieden werden.
Das Eigentum bleibt grundsätzlich beim jeweiligen Eigentümer. Die Wertentwicklung einer Immobilie kann jedoch für den Zugewinnausgleich relevant werden.
Erbschaften werden im Zugewinnausgleich grundsätzlich privilegiert behandelt. Wertentwicklungen und die konkrete Vermögensentwicklung können allerdings eine gesonderte Prüfung erforderlich machen.
Im Zusammenhang mit Zugewinn und Unterhalt bestehen gesetzliche Auskunftsansprüche. Welche Auskünfte konkret verlangt werden können, hängt vom jeweiligen Anspruch ab.
Grundsätzlich können Scheidung und vermögensrechtliche Auseinandersetzung voneinander zu unterscheiden sein. Ob eine Folgesache im Scheidungsverbund geklärt werden sollte, muss strategisch im Einzelfall entschieden werden.
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es unter bestimmten Voraussetzungen genügen, dass nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte wird dadurch jedoch nicht anwaltlich beraten oder vertreten.
Das hängt unter anderem vom Versorgungsausgleich, der Auskunftserteilung und davon ab, ob weitere Folgesachen streitig geführt werden. Eine pauschale Dauer lässt sich deshalb nicht seriös angeben.
Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert. Einkommen, Vermögen und zusätzliche Folgesachen können dabei eine Rolle spielen. Vor einer weitergehenden Beauftragung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Bei einer Trennung müssen persönliche und wirtschaftliche Entscheidungen gleichzeitig getroffen werden.
Sie müssen diese Entscheidungen nicht treffen, bevor Sie wissen, welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind.
Lassen Sie uns zunächst Ihre Situation strukturieren:
Was steht wirtschaftlich auf dem Spiel?
Welche Ansprüche bestehen?
Welche Risiken müssen vermieden werden?
Und welche Lösung soll am Ende erreicht werden?
Persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Julia Ehmer und Team.
München | bundesweite Beratung | Videoberatung möglich
Die Anfrage stellt noch keine Mandatsannahme dar. Eine Vertretung kommt erst nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision und ausdrücklicher Mandatsbestätigung zustande.
Hier können Sie uns eine Nachricht senden oder uns direkt anrufen. Wir sind für Kritik, Anregungen und Fragen offen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.