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Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er hält fest, was Ihnen beiden wichtig ist, solange Sie sich einig sind und in Ruhe über faire Lösungen sprechen können.
Das Gesetz geht von einem allgemeinen Leitbild aus. Es kennt weder Ihr Unternehmen noch Ihre Immobilie oder Ihre Absprache darüber, wer sich künftig um die Kinder kümmert.
Ein Ehevertrag schützt deshalb nicht nur den vermögenderen Partner. Er kann ebenso denjenigen absichern, der für die Familie beruflich zurücksteckt.
Entscheidend ist, dass der Vertrag Ihre tatsächliche Lebenssituation abbildet und beide Partner seine Folgen verstehen.
Der Inhalt richtet sich nach Ihrer Situation. Häufig geht es um folgende Themen:
Was gilt für das Vermögen?
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft. Möglich sind unter anderem eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung.
Was soll im Fall einer Scheidung geschehen?
Bestimmte Vermögenswerte können aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen oder gesondert geregelt werden, beispielsweise eine Immobilie oder ein Depot.
Wie bleibt ein Betrieb handlungsfähig?
Für Unternehmer und Gesellschafter kann es wichtig sein, Bewertungsstreit und hohe Ausgleichszahlungen im Fall einer Scheidung zu vermeiden.
Was gilt nach einer Scheidung?
Der nacheheliche Unterhalt kann in Grenzen vertraglich gestaltet werden. Der Trennungsunterhalt lässt sich dagegen für die Zukunft nicht wirksam ausschließen.
Was geschieht mit den Rentenanrechten?
Der Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen angepasst oder ausgeschlossen werden. Das sollte zur tatsächlichen Vorsorge beider Partner passen.
Wer steckt beruflich zurück?
Übernimmt ein Partner überwiegend Kinderbetreuung oder Haushalt, kann der Vertrag einen Ausgleich für die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Nachteile vorsehen.
Welches Recht ist anwendbar?
Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland oder geplantem Umzug kann eine Rechtswahl für Klarheit sorgen.
Ehegatten haben bei der Vertragsgestaltung viel Spielraum, aber keine unbegrenzte Freiheit. Benachteiligt ein Vertrag einen Partner einseitig, kann er im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
Auch ein zunächst ausgewogener Vertrag kann problematisch werden, wenn sich das Leben anders entwickelt als geplant, etwa durch Kinder oder eine längere Berufspause. Deshalb sollte er künftige Veränderungen von Anfang an mitdenken.
Das gilt auch für bestehende Verträge: Eine Überprüfung ist sinnvoll, wenn sich Ihre familiäre oder wirtschaftliche Situation wesentlich geändert hat.
Wir besprechen Ihre Lebensplanung, Einkommen, Vermögen und die geplante Rollenverteilung in der Ehe.
Wir zeigen, was ohne Vertrag gelten würde und an welchen Stellen eine abweichende Regelung sinnvoll sein kann.
Wir erarbeiten verständliche Regelungen und prüfen sie auf Ausgewogenheit und Bestand. Einen vorhandenen Entwurf prüfen wir für Sie.
Wir stimmen den Entwurf mit dem Notariat ab und bereiten Sie auf den Termin vor. Der Vertrag wird erst mit der Beurkundung wirksam.

Seit 15 Jahren anwaltlich tätig.
Ich berate Paare und einzelne Partner dabei, was ein Ehevertrag für ihre persönliche und wirtschaftliche Situation bedeutet. Das Mandat besteht dabei immer nur zu der Person, die mich beauftragt.
Persönlich in München und digital bundesweit.
Mehr über die Kanzlei →Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Auch ein bestehender Ehevertrag kann später angepasst werden.
Ja. Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner vor einem Notar geschlossen werden. Ohne diese Form ist er unwirksam.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und belehrt beide Beteiligten. Eine Rechtsanwältin berät dagegen einseitig in Ihrem Interesse und kann mit Ihnen prüfen, ob eine Regelung für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ja. Gerichte können Eheverträge im Streitfall inhaltlich überprüfen. Benachteiligt ein Vertrag einen Partner einseitig und unangemessen, kann er ganz oder teilweise unwirksam sein oder seine Durchsetzung beschränkt werden.
Dann gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Zugewinngemeinschaft sowie die Vorschriften zu Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Nein. Grundsätzlich bleibt das Vermögen jedes Ehegatten getrennt. Der während der Ehe erzielte Zugewinn wird erst bei Beendigung des Güterstands ausgeglichen.
Nein. Gütertrennung kann auch erb- und steuerrechtliche Nachteile haben. Oft ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft passender. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Es fallen die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Notarkosten an. Die Notarkosten richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert, der sich an Ihren Vermögensverhältnissen orientiert. Wir informieren Sie vor der Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten.
Persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Julia Ehmer und Team.
München | bundesweite Beratung | Videoberatung möglich
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