1-Klick zur Anfrage:1-Klick zur kostenlosen Anfrage Ihres Falls:

Haus, Wohnung oder Grundstück gehören häufig zu den größten Vermögenswerten einer Familie. Wer Immobilien besitzt, sollte deshalb mehr regeln als nur, wer erbt: Wir prüfen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und entwickeln eine Nachlassregelung, die zu Ihrem Vermögen und Ihrer Familie passt.
Persönliche Beratung in München und bundesweit digital.
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben mehrere Personen, wird nicht eine Person Eigentümer der Immobilie, sondern eine Erbengemeinschaft. Dann müssen alle gemeinsam entscheiden: über Verkauf, Nutzung, Reparaturen und laufende Kosten.
Dabei treffen oft unterschiedliche Lebenssituationen aufeinander:
Auch ein Testament aus dem Internet kann formal wirksam sein und trotzdem zu einem Ergebnis führen, das Sie nie beabsichtigt haben. Gute Nachlassplanung beginnt deshalb nicht mit einem Mustertext, sondern mit der Frage: Was soll nach Ihrem Tod tatsächlich mit Ihrem Vermögen passieren?
Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen ab. In der Praxis geht es meist um vier Fragen.
Klären, ob der überlebende Ehepartner Eigentümer wird oder ob ihm etwa ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingeräumt wird.
Die Immobilie gezielt einer Person zuordnen, damit nicht mehrere Erben gemeinsam über Verkauf, Nutzung und Kosten entscheiden müssen.
Übernimmt ein Kind das Haus, den wirtschaftlichen Ausgleich der Geschwister über Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder Erbquoten regeln.
Mögliche Pflichtteilsansprüche einkalkulieren und klären, wie Geldansprüche erfüllt werden können, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Eine Immobilie kann vererbt oder bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Wer überträgt, gibt Eigentum aus der Hand.
Zu prüfen sind insbesondere die eigene finanzielle Absicherung, Wohnrecht oder Nießbrauch, Rückforderungsmöglichkeiten, bestehende Darlehen, Pflichtteilsfolgen sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen. Die steuerliche Gestaltung sollte bei entsprechendem Vermögen mit der steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Nahe Angehörige können auch dann Pflichtteilsansprüche haben, wenn sie nicht Erben werden. Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich auf Geld gerichtet.
Steckt ein erheblicher Teil des Nachlasses in einer Immobilie, kann dadurch Liquiditätsbedarf entstehen. Deshalb lautet die Frage nicht nur „Wer soll erben?“, sondern auch: Welche Ansprüche entstehen daneben und wie können sie erfüllt werden?
Beim Berliner Testament erbt zunächst der überlebende Ehepartner, nach dessen Tod die Kinder. Das kann zur Familie passen, ist aber nicht automatisch die beste Lösung.
Gerade bei Immobilien und größerem Vermögen sollten Bindungswirkung, Pflichtteilsrechte, steuerliche Auswirkungen und die gewünschte Verteilung nach dem Tod des zweiten Ehepartners geprüft werden.
Wir besprechen Ihre familiäre Situation und Ihre wesentlichen Vermögenswerte, insbesondere Ihre Immobilien.
Wer soll abgesichert werden, wer welche Vermögenswerte erhalten und welche Konflikte möchten Sie vermeiden?
Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrechte, mögliche Erbengemeinschaften und bestehende Verfügungen werden eingeordnet.
Je nach Situation kommen Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder lebzeitige Gestaltungen in Betracht.
Wir formulieren die Regelungen. Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder sinnvoll, wird die Umsetzung mit einem Notariat abgestimmt.
Sie müssen für das erste Gespräch keine vollständige Vermögensakte zusammenstellen. Zunächst klären wir, was Sie erreichen möchten und welche rechtlichen Fragen dafür relevant sind.
Nachlassplanung beginnen
Im Erbrecht geht es häufig nicht nur um Paragrafen, sondern um Familien, Immobilien und Vermögen, das über viele Jahre aufgebaut wurde. Rechtsanwältin Julia Ehmer ist seit 15 Jahren anwaltlich tätig. Eine gute Nachlassgestaltung soll nicht erst funktionieren, wenn der Erbfall eingetreten ist – sie soll vorher Klarheit schaffen.
Vermögen verstehen. Familienkonstellation berücksichtigen. Konflikte voraussehen. Rechtlich klar gestalten.
Kanzleisitz München | Beratung bundesweit, auch digital
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Ob diese zu Ihren Vorstellungen passt, hängt von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Bei Immobilien sollte insbesondere geprüft werden, ob dadurch eine Erbengemeinschaft entstehen würde.
Grundsätzlich können Sie testamentarisch gestalten, wer Erbe wird beziehungsweise welche Person bestimmte Vermögenswerte erhalten soll. Dabei müssen jedoch insbesondere Pflichtteilsrechte und die genaue rechtliche Gestaltung berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Gestaltung kann grundsätzlich vorgesehen werden. Entscheidend ist, ob das betreffende Kind wirtschaftlich in der Lage sein wird, mögliche Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.
Werden mehrere Kinder Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann nicht jedem Erben mit einem bestimmten räumlichen Anteil, sondern zum gemeinschaftlichen Nachlass. Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auseinandersetzung verlangen – im Streitfall bis hin zur Teilungsversteigerung.
Das kann bei der Nachlassgestaltung berücksichtigt werden. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen, den übrigen Erben und Ihrer Vermögenssituation ab.
Es kann sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch die beste Lösung. Bei größerem Vermögen sollten insbesondere Pflichtteil, Bindungswirkung und steuerliche Auswirkungen geprüft werden.
Grundsätzlich ja. Eine Immobilienübertragung sollte jedoch nicht allein wegen möglicher steuerlicher Vorteile erfolgen. Eigene Absicherung, Rückforderungsrechte, Wohnrecht oder Nießbrauch und Pflichtteilsfolgen sollten vorher geprüft werden.
Ein eigenhändiges Testament kann ohne Notar errichtet werden, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Die größere Schwierigkeit liegt häufig nicht in der Form, sondern darin, die gewünschten Rechtsfolgen eindeutig und widerspruchsfrei zu gestalten.
Bestehende Verbindlichkeiten verschwinden durch den Erbfall nicht, sondern gehen auf die Erben über. Bei finanzierten Immobilien sollte deshalb nicht nur der Immobilienwert, sondern auch die Finanzierung in die Nachlassplanung einbezogen werden.
Nicht jedes Testament muss notariell errichtet werden. Je nach Gestaltung und persönlicher Situation kann eine notarielle Verfügung jedoch sinnvoll oder erforderlich sein, etwa bei einem Erbvertrag.
Autorin: Rechtsanwältin Julia Ehmer · Stand: Oktober 2026
Je früher Sie regeln, wer Ihre Immobilie erhält, wie Ihr Ehepartner abgesichert ist und wie Ihre Kinder fair behandelt werden, desto größer sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Teilen Sie uns die wichtigsten Angaben mit – wir melden uns zur Abstimmung eines Erstgesprächs.
Die Anfrage stellt noch keine Mandatsannahme dar. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision und ausdrücklicher Bestätigung.
Hier können Sie uns eine Nachricht senden oder uns direkt anrufen. Wir sind für Kritik, Anregungen und Fragen offen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.