
Gerade bei einer Kündigung zählt jede Stunde. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, riskiert nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch Ansprüche auf Abfindung oder andere finanzielle Vorteile.
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Gemeinsam klären wir, welches Ziel im Vordergrund steht:
Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht München – mit Erfahrung, Strategie und Klarheit.
In emotionalen Situationen fehlt oft die Distanz, um Risiken richtig einzuschätzen. Wir bringen Ihnen die objektive juristische Perspektive, um Entscheidungen sicher zu treffen und Ihre Interessen konsequent zu wahren.
Unsere Arbeitsweise:
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Mobbing oder Lohnstreit – wir begleiten Sie mit rechtlicher Expertise, Empathie und Durchsetzungskraft.
Hier können Sie uns eine Nachricht senden oder uns direkt anrufen. Wir sind für Kritik, Anregungen und Fragen offen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.