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julia ehmer

Finanzrecht & Inkasso

Kanzlei EHMER bietet Ihnen als Privatperson umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich Finanzrecht und Inkasso. Wenn offene Forderungen nicht beglichen werden und Sie Ihre Ansprüche durchsetzen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Von der Forderungsanmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Unsere Leistungen im Finanzrecht und Inkasso für Privatpersonen:

  • Forderungseinzug: Wir übernehmen für Sie die professionelle Beitreibung offener Forderungen. Durch ein strukturiertes Mahnwesen und gezielte Inkassomaßnahmen setzen wir uns dafür ein, dass Sie Ihre Außenstände schnellstmöglich zurückerhalten.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren: Um langwierige Prozesse zu vermeiden, versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein und kümmern uns um alle nötigen Schritte bis hin zur Titulierung Ihrer Forderungen.
  • Schuldnerverhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarungen: Oft lassen sich Forderungen schneller und ohne Gerichtsverfahren durch Verhandlungen und Zahlungsvereinbarungen realisieren. Unsere Kanzlei prüft die Bonität der Schuldner und handelt faire, realistische Zahlungspläne aus.
  • Zwangsvollstreckung: Wenn es notwendig wird, setzen wir Ihre Forderungen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Wir koordinieren die Maßnahmen bis hin zur Kontopfändung oder der Durchführung von Sachpfändungen.

Ihr Vorteil: Effiziente und rechtssichere Inkassolösungen

Unser Fokus liegt darauf, dass Sie Ihre Forderungen schnell und sicher realisieren können. Durch unser strukturiertes und transparentes Vorgehen im Bereich Finanzrecht und Inkasso bieten wir Ihnen als Privatperson maßgeschneiderte Lösungen.

Warum unsere Kanzlei?

Mit uns als Partner profitieren Sie von:

  • Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung im Finanzrecht und Inkasso
  • Engagiertem und persönlichem Einsatz für Ihre Rechte
  • Maßgeschneiderten, zielgerichteten Inkassolösungen

FAQ – Häufige Fragen zum Forderungsrecht

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Durch einen Mahnbescheid oder eine Klage wird die Verjährung gehemmt. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schnellverfahren (§§ 688 ff. ZPO), mit dem Sie eine unbestrittene Forderung ohne Klage titulieren können. Er ist sinnvoll, wenn der Schuldner die Forderung dem Grunde nach nicht bestreitet. Widerspricht der Schuldner, wird das Verfahren zu einem streitigen Klageverfahren.

Zunächst sollten Sie eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung senden. Bleibt die Zahlung aus, sind der außergerichtliche Inkassoweg, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage die nächsten Schritte. Wir beraten Sie, welcher Weg in Ihrem Fall am effizientesten ist.

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