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julia ehmer

Rechtsberatung im Bank- und Kapitalmarktrecht für Unternehmen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, maßgeschneidert für Unternehmen.

Unsere Leistungen im Bankrecht für Unternehmen

Im Bereich des Bankrechts beraten wir Unternehmen zu allen Aspekten des Bankgeschäfts. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite:

  • Kredit- und Darlehensverträge: Erstellung und Prüfung von Kreditverträgen, Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Finanzdienstleistern.
  • Regulatorische Anforderungen: Beratung zur Einhaltung regulatorischer Vorschriften, insbesondere der MaRisk, KWG und weiteren Vorgaben.
  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Verträgen im Bankgeschäft, zur Minimierung von Risiken und zur Einhaltung aktueller Vorschriften.

Kapitalmarktrechtliche Beratung für Unternehmen

Unsere Kapitalmarktrechtsexperten unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften und stehen Ihnen in den Bereichen der Finanzierung und Compliance zur Seite. Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Emission von Wertpapieren: Rechtliche Beratung zur Emission von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, inklusive Prospekterstellung und -prüfung.
  • Compliance und Corporate Governance: Unterstützung bei der Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Compliance-Anforderungen, um Sanktionen zu vermeiden und das Vertrauen von Investoren zu stärken.
  • Kapitalmarkttransaktionen und M&A: Beratung bei Fusionen, Übernahmen und Kapitalmarkttransaktionen zur rechtlichen Absicherung und Strukturierung.

Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um individuelle und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, die langfristigen Erfolg sichern. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Finanzbranche und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

FAQ – Häufige Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Bei fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung, bei Pflichtverletzungen aus dem Bankvertrag oder bei unzulässigen Gebühren und Klauseln. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Bank ihre Aufklärungs- oder Beratungspflicht verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens (§ 195 BGB), maximal 10 Jahre ab der schädigenden Handlung (§ 199 BGB). Bei Kapitalanlagebetrug gelten teils abweichende Fristen. Handeln Sie zeitnah, sobald Sie von einem möglichen Schaden erfahren.

Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, müssen u. a. Insiderhandelsverbote (MAR), Ad-hoc-Publizitätspflichten und Stimmrechtsmitteilungen einhalten. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen. Wir beraten Sie zur Einrichtung wirksamer Compliance-Strukturen.

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