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Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, maßgeschneidert für Unternehmen.
Im Bereich des Bankrechts beraten wir Unternehmen zu allen Aspekten des Bankgeschäfts. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite:
Unsere Kapitalmarktrechtsexperten unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften und stehen Ihnen in den Bereichen der Finanzierung und Compliance zur Seite. Unsere Beratungsleistungen umfassen:
Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um individuelle und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, die langfristigen Erfolg sichern. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Finanzbranche und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.
Bei fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung, bei Pflichtverletzungen aus dem Bankvertrag oder bei unzulässigen Gebühren und Klauseln. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Bank ihre Aufklärungs- oder Beratungspflicht verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens (§ 195 BGB), maximal 10 Jahre ab der schädigenden Handlung (§ 199 BGB). Bei Kapitalanlagebetrug gelten teils abweichende Fristen. Handeln Sie zeitnah, sobald Sie von einem möglichen Schaden erfahren.
Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, müssen u. a. Insiderhandelsverbote (MAR), Ad-hoc-Publizitätspflichten und Stimmrechtsmitteilungen einhalten. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen. Wir beraten Sie zur Einrichtung wirksamer Compliance-Strukturen.
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